Beiträge

 

Die Flächenbeiträge gelten die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Schutz und Pflege der Kulturlandschaft, Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion und Gesunderhaltung unserer Lebensgrundlagen ab. Die Beiträge sind grundsätzlich nicht differenziert nach Nutzung der Flächen und nach den Regionen. Für die Erschwernisse in der Hügel- und Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen die Hangbeiträge und die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen.


Die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (RGVE-Beiträge) werden ausgerichtet für Tiere, die auf einem Betrieb gehalten werden. Als Raufutter verzehrende Nutztiere gelten Tiere der Rinder- und der Pferdegattung sowie Schafe, Ziegen, Bisons, Hirsche, Lamas und Alpakas. Die Beiträge werden für Dauergrün- und Kunstwiesenfläche bezahlt: Die verschiedenen Tierkategorien werden umgerechnet in Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE).