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Naturschutz Gesamtkonzept
Das Naturschutz-Gesamtkonzept für den Kanton Zürich wurde am 20. Dezember 1995 durch den Regierungsrat festgesetzt.
Das Naturschutz-Gesamtkonzept soll:
- die erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der natürlichen Arten- und Lebensraumvielfalt aufzeigen sowie zum Schutz und zur harmonischen Entwicklung der Landschaft im Kanton Zürich beitragen und die Umsetzung dieser Ziele einleiten,
- allen in der Landschaft tätigen kantonalen Stellen als verwaltungsanweisende Richtlinie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen,
- den Gemeinden, den Privaten und den interessierten Organisationen als Leitlinie und wichtige Grundlage für eigene Aktivitäten zur Erhaltung und Förderung von Natur und Landschaft dienen,
- den Bewirtschaftern und Grundeigentümern eine verlässliche Grundlage bezüglich der Art und Weise der Beanspruchung von Grund und Boden sowie dessen Entschädigung sein.
Weitere Informationen
Verantwortlicher
Urs Kuhn
Fachstelle Naturschutz
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Telefon
043 259 43 64
E-Mail
urs.kuhn@bd.zh.ch
